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Regelungen nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte

mit diesem Elternbrief möchten wir Sie über die Regelungen informieren, die nach den Herbstferien an unserer Schule gelten. Ab dem ersten Schultag nach den Herbstferien werden alle Schüler/innen, die nicht geimpft oder genesen sind, wie in den letzten Wochen wieder 3 mal wöchentlich getestet. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit der Testung außerhalb der Schule.

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei. Diese Tests müssen in der Schule vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Ein Appell, den wir an alle Eltern, Erziehungsberechtigten und Verantwortlichen richten: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Maskenpflicht

Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung, dass die Impfquote in Nordrhein-Westfalen zunimmt und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November) abzuschaffen. Die Maskenpflicht besteht dann in den Bereichen außerhalb der Sitzplätze. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Ferien.

Ute Stukenberg
(komm. Schulleiterin)

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