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Mitwirkung/Gremien

Mitwirkungsgremium Schulkonferenz an der SekAE


  • Ansprechperson:

    Kommissarische Schulleitung: M.Bigge

  • Zusammensetzung:

    Mitglieder der Schulkonferenz:

    • Kommissarische Schulleitung: M.Bigge
    • Gewählte Vertreter der Lehrkräfte
    • Gewählte Vertreter der Eltern
    • Gewählte Vertreter der Schüler/innen
  • Beratende Stimme :

    Die Kommissarische Schulleitung  M.Bigge ist der Vorsitzende der Schulkonferenz.

  • Vorsitz:

    Der Vorsitzende hat die Verhandlungsführung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten, aber er ist nicht stimmberechtigt – mit einer Ausnahme: Seine Stimme entscheidet bei Stimmengleichheit, aber nicht bei der Wahl der neuen Schulleiterin oder des neuen Schulleiters nach § 61 Abs. 3 in Verbindung mit § 66 Abs. 6 Satz 3 (SchulG).

  • Ständige Vertreterin :

    Die stellvertretende Schulleitung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teil.

  • Verbindungslehrkräfte :

    Verbindungslehrkräfte (SV-Lehrkräfte) können ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen, ebenso Vertreter des Schulträgers.

  • Schulträger :

    Der Schulträger ist zu allen Sitzungen der Schulkonferenz einzuladen.

    Er hat das Recht, Anträge zu stellen.

  • Stimmberechtigung :

    Stimmberechtigt sind zu gleichen Teilen (Drittelparität) und mit gleichem Stimmrecht ausgestattet:

    • Schüler/innen
    • Eltern
    • Lehrkräfte
  • Aufgaben:

    Jedes Gremiummitglied darf Anträge stellen.

    Die Schulkonferenz

    • berät und entscheidet in grundsätzlichen Schulangelegenheiten.
    • empfiehlt Grundsätze zur Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und zur Anwendung der Methoden, zur Unterrichtsverteilung und zur Einrichtung von Kursen, zur einheitlichen Anwendung von Vorschriften über die Leistungsbewertung, Beurteilung, Prüfung und Versetzung und Fragen der Erziehung.
  • Entscheidungen :

    Die Schulkonferenz entscheidet über

    • Festlegung von Grundsätzen zur zeitlichen Koordinierung von Hausaufgaben und Leistungsüberprüfungen
    • Beschlussfassung bei Mitwirkungen beim Schulträger (z.B. schulische Baumaßnahmen, Zusammenarbeit von Schule und anderen Bildungseinrichtungen)
    • Vorschläge und Anregungen an den Schulträger
    • Einrichtungen zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
    • Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts
    • Gestaltung der Beratung in der Schule
    • Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des im Haushalt festgelegten Verwendungszweck
    • Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden
    • Organisation der Religionsgemeinschaften
  • Ansprechperson:

    Kommissarische Schulleitung: Matthias Bigge

  • Zusammensetzung:

    Mitglieder der Schulkonferenz:

    • Kommissarische Schulleitung: Matthias Bigge
    • Gewählte Vertreter der Lehrkräfte
    • Gewählte Vertreter der Eltern
    • Gewählte Vertreter der Schüler/innen
  • Beratende Stimme :

    Die Kommissarische Schulleitung Matthias Bigge ist der Vorsitzende der Schulkonferenz.

  • Vorsitz:

    Der Vorsitzende hat die Verhandlungsführung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten, aber er ist nicht stimmberechtigt – mit einer Ausnahme: Seine Stimme entscheidet bei Stimmengleichheit, aber nicht bei der Wahl der neuen Schulleiterin oder des neuen Schulleiters nach § 61 Abs. 3 in Verbindung mit § 66 Abs. 6 Satz 3 (SchulG).

  • Ständige Vertreterin :

    Der stellvertretende Schulleiter nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teil.

  • Verbindungslehrkräfte :

    Verbindungslehrkräfte (SV-Lehrkräfte) können ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen, ebenso Vertreter des Schulträgers.

  • Schulträger :

    Der Schulträger ist zu allen Sitzungen der Schulkonferenz einzuladen.

    Er hat das Recht, Anträge zu stellen.

  • Stimmberechtigung :

    Stimmberechtigt sind zu gleichen Teilen (Drittelparität) und mit gleichem Stimmrecht ausgestattet:

    • Schüler/innen
    • Eltern
    • Lehrkräfte
  • Aufgaben:

    Jedes Gremiummitglied darf Anträge stellen.

    Die Schulkonferenz

    • berät und entscheidet in grundsätzlichen Schulangelegenheiten.
    • empfiehlt Grundsätze zur Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und zur Anwendung der Methoden, zur Unterrichtsverteilung und zur Einrichtung von Kursen, zur einheitlichen Anwendung von Vorschriften über die Leistungsbewertung, Beurteilung, Prüfung und Versetzung und Fragen der Erziehung.
  • Entscheidungen :

    Die Schulkonferenz entscheidet über

    • Festlegung von Grundsätzen zur zeitlichen Koordinierung von Hausaufgaben und Leistungsüberprüfungen
    • Beschlussfassung bei Mitwirkungen beim Schulträger (z.B. schulische Baumaßnahmen, Zusammenarbeit von Schule und anderen Bildungseinrichtungen)
    • Vorschläge und Anregungen an den Schulträger
    • Einrichtungen zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
    • Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts
    • Gestaltung der Beratung in der Schule
    • Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des im Haushalt festgelegten Verwendungszweck
    • Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden
    • Organisation der Religionsgemeinschaften

Schulsprecher_innen 2024/2025


  • Wir vertreten die Interessen der Schülerinnen und Schüler! 

     Unsere Aktionen: 

    • Organisation der Nikolausaktion mit dem SV-Team 
    • Organisation der Valentinstagsaktion  
    • Wiederinbetriebnahme des Kiosks: Verkauf von Getränken, Wassereis, … 
    • Abschlussrede vorbereiten 

    Dafür stehen wir: 

    Daniel: „Motiviert durch andere Schülerinnen und Schüler, die mir gesagt haben: „Du machst das!“, habe ich mich zur Wahl gestellt und freue mich auf meine Aufgaben.“ 

    Hannah: „Als Schülersprecherin möchte ich anderen Schülern gerne helfen und stets ein offenes Ohr für sie haben. “Ich möchte die Schülerinnen und Schüler gerne unterstützen und ihre Interessen erfahren.“ 

     

Die Schülervertretung an der Sekundarschule Anröchte/Erwitte


Aufgaben der SV?

Die Schülervertretung kümmert sich um Anliegen, Vorschläge sowie Probleme der Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Anröchte/Erwitte. Sie versucht, in Zusammenarbeit mit den Verbindungslehrern, möglichst schnell Lösungen und Kompromisse zu finden. Dadurch kann unser gemeinsames Schulleben verbessert werden. Die SV setzt sich aus Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen zusammen, sodass es immer einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin für alle Anliegen gibt.

SV 24/25

Förderverein


Förderverein

Unser Förderverein hat sich diese Woche neu aufgestellt: Frau Homann (1. Vorsitzende), Frau Buse (2. Vorsitzende), Frau Grae (Kassiererin) und Frau Engert (Schriftführerin) wurden einstimmig gewählt. (im Bild v.r.n.l.)

Wer sind wir?

Eine Gruppe aus Eltern und Lehrern, die sich ehrenamtlich für die Sekundarschule engagieren. Dabei arbeiten wir eng mit der Lehrerschaft, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern zusammen und nehmen deren Ideen sowie Vorschläge auf.

Teamwork

Wir brauchen helfende Hände bei der Organisation von Veranstaltungen. Wir brauchen Menschen, die mit uns ihre Ideen teilen, wie Schule noch besser funktionieren kann. Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanzieren und fördern wir dringend benötigte Anschaffungen und Projekte.

Ziele und Wünsche:

Unser Streben ist es, einen besseren Schulalltag zu schaffen, Klassenfahrten für jedes Kind zu ermöglichen, Lern- und Spaßprojekte zu unterstützen sowie das Schulgelände zu gestalten.

Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit 🤝